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JiM steht für Jugendschutz im Mittelpunkt
1.1. Die mobile JiMs Bar kann von Kirchengemeinden, Vereinen, Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit, Schulen, Jugendgruppen und -initiativen ausgeliehen werden.
1.2. JiMs Bar ist ein Konzept zur Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen. Aufgrund dessen sind neben den verleihbedingten Nutzungsbedingungen auch konzeptionelle Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Sollte der Entleiher gegen diese Bedingungen verstoßen, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeteiligung verpflichtet. Er hat allerdings JiMs Bar unverzüglich zurückzugeben.
1.3. Zur Ausleihe von JiMs Bar wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Der Entleiher beteiligt sich an den Unterhaltskosten mit einer Kostenbeteiligung gemäß der Preisliste.
1.4. Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind zwingend einzuhalten.
1.5. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn aufgrund höherer Gewalt oder technischer Defekte ein Ausleihen der mobilen JiMs Bar nicht möglich ist. Die Kostenbeteiligung wird in voller Höhe erstattet.
2.1. Alle Barkeeper müssen ein Zertifikat für JiMs Bar besitzen. Auf Wunsch können Kontaktdaten von entsprechenden Barkeepern vermittelt werden. Für die Besetzung ist der Entleiher zuständig.
2.2. Alle hinter dem Tresen tätigen Personen haben zur Erkennung die JiMs Bar Arbeitsbekleidung zu tragen.
2.3. Die Bar muss mit dem JiMs Bar Logo (Front) präsentiert werden.
2.4. Es darf in keinem Fall Alkoholausschank/-konsum in oder an der Bar erfolgen.
2.5. Der Preis eines Cocktails von JiMs Bar wird selbst festgelegt. Er muss aber weniger kosten, als der günstigste Alkohol-Cocktail der anwesenden Verkaufsstände.
3.1 Die Rückgabe der mobilen Bar samt Bestückung hat in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu erfolgen. Andernfalls wird die Reinigung durch die Ev. Jugend vorgenommen und nach Aufwand mit einem Stundensatz von 25,00€ in Rechnung gestellt. Dazu gehört insbesondere die Meldung der eventuell entstandenen Schäden und Verluste. Wenn die mobile JiMs Bar bei Rückgabe nicht sofort gesichtet werden kann, hat der Verleiher das Recht bis zur nächsten Entleihe bzw. spätestens nach 14 Tagen Beschädigungen und/oder Verluste festzustellen und Ansprüche diesbezüglich geltend zu machen. Fehlende oder beschädigte Teile werden zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.
3.2 Für die Abholung, den Aufbau, den Einsatz und die Rückgabe ist ausschließlich der Entleiher verantwortlich. Dazu gehört ebenso der Transport.
4.1 Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Entleiher über.
4.2 Der Entleiher übernimmt die Haftung für alle Schadenersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der mobilen JiMs Bar ergeben, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Entleiher zu regulieren.
4.3 Die Evangelische Jugend in der Holsteinischen Schweiz trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der mobilen JiMs Bar entstehen. Der Entleiher haftet also für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art in vollem Umfang,
5.1 Der Entleiher erkennt bei Abschluss des Nutzungsvertrag den ordnungsgemäßen Zustand und die Bestückung gemäß Inventarliste an.
5.2 In besonderen Fällen kann der Verleiher Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zulassen.
5.3. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesem Nutzungsvertrag oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Allgemeine Hinweise:
- Belegungswünsche werden von der Ev. Jugend koordiniert. Die Reservierung der mobilen Jims Bar erfolgt nach telefonischer Absprache mit dem Büro der Ev. Jugend unter der Tel-Nr. 04521/701316.
- Für den Transport ist ein VW-Bus, großer Kombi, Anhänger o.ä. sinnvoll.
- Verbrauchsmaterialien wie Getränke, Servietten und Co. muss der Ausleiher selbstständig und auf eigene Kosten organisieren.
- Die Tresen dürfen weder bemalt, beklebt oder baulich verändert werden.
- Ort der Abholung und der Zurücknahme ist der Keller der Schloßstr. 2 in Eutin
- um die regionalen Vorgaben von Ordnungs- und Gesundheitsamt und deren Umsetzung kümmert sich allein der Entleiher.
- Rahmen für Kooperationspartner Kooperationspartner von JiMs Bar sind Menschen und Institutionen, die bei der Anschaffung der Bar mindestens 600€ investiert haben. Diese können die Bar zweimal im Kalenderjahr kostenlos ausleihen; die Nutzungsbedingungen gelten trotzdem.
Stand: 3. März 2017